
Ist noch etwas unklar?
Häufig gestellte Fragen
Zu einem Vereinsbad haben nur Vereinsmitglieder Zutritt. Die Nutzung des Schwimmbeckens erfolgt dabei auf eigene Verantwortung und unter Haftungsverzicht gegenüber dem Verein. Als Vereinsmitglied hat man mehr Freiheit und gleichzeitig mehr Verantwortung im Schwimmbad. Das Vereinsbad ist ein zukunftsfähiges Konzept für den Erhalt des Schwimmbads.
Nein. Ausgenommen es handelt sich um eine explizit öffentliche Veranstaltung im Schwimmbad, bei der Rettungsschwimmer anwesend sind.
Das Schwimmbad ist geöffnet, wenn die Zugangskontrolle von einem Mitglied besetzt ist.
Im Zweifelsfall erfragen unter +49 7622 3811.
Sind sie doch gar nicht.
Nein. Ausgenommen es handelt sich um eine explizit öffentliche Veranstaltung im Schwimmbad, bei der Rettungsschwimmer anwesend sind.
Da wir das Wasser mit einer Solarthermie-Anlage heizen, sind wir auf die Sonne angewiesen. Wenn die Sonne nicht scheint, wie das Nachts der Fall ist, dann kühlt das Wasser ab und wenn die Sonne scheint, dann heizt es sich auf.
In der Badesaison schwankt daher die Wassertemperatur in der Regel im Tagesverlauf zwischen 21°C – 26 °C.
Laden Sie in unseren Downloads das Dokument „Übertragung der Aufsichtspflicht“ herunter. Dieses lassen Sie von der/dem Sorgeberechtigten der Kinder unterschreiben, dann dürfen Sie die Kinder mit ins Bad nehmen. Die unterschriebene Übertragung der Aufsichtsplicht müssen Sie für Ihren Besuch mitbringen.
Falls die Eltern der Kinder nicht ordentliche Mitglieder des Vereins sind, muss für Kinder ab 6 Jahren zudem entweder eine Fördermitgliedschaft oder eine Ermäßigte Mitgliedschaft abgeschlossen und von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Der Zutritt ist nur mit einer Mitgliedschaft möglich. Die Fördermitgliedschaft beträgt nur 20 €/Jahr. Dies ist gemessen an den sehr hohen Aufwendungen, die für den Erhalt und Betrieb eines Schwimmbades nötig sind, ausgesprochen günstig und nur durch das große ehrenamtliche Engagement unsere Mitglieder möglich.
In den letzten 25 Jahren wurde in Deutschland im Durchschnitt alle 4 Tage ein Schwimmbad für immer geschlossen. Dieses Schicksal wird das Schwimmbad Schweigmatt nicht ereilen, weil unsere Mitglieder gezeigt haben, dass sie umdenken und es besser machen können.
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im Förderverein werden möchten.
Als gemeinnütziger Verein, in dem alle Dienste im Ehrenamt ausgeführt werden, sind wir auf Effizienz, Effektivität und Transparenz angewiesen. Alle Mitglieder haben die selben Rechte und Pflichten.
Wir bitten Sie daher, die Beitrittserklärung, so wie alle Mitglieder, vollständig inkl. SEPA Mandat auszufüllen. Vielen Dank.
Da das Schwimmbad seit diesem Jahr ein Vereinsbad ist, gibt es für Veranstaltungen Bedingungen, an die Sie sich halten müssen.
- Der Veranstalter muss ein Vereinsmitglied sein. Vereinsmitglied kann nur eine natürliche Person werden.
- Der Veranstalter schließt einen Nutzungsvertrag mit dem Verein ab und darf dann Gäste von Außerhalb zur Veranstaltung einladen.
- Falls das Schwimmbecken während der Veranstaltung für die Gäste zum Baden geöffnet ist muss der Veranstalter einen Rettungsschwimmer stellen.
Die erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Vereins-Cloud zum Download. Für kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Veranstaltungen ist die Nutzung kostenfrei.
Grundsätzlich freuen wir uns über jedes Mitglied, denn jede Mitgliedschaft ist auch ein Zeichen für den Erhalt des Schwimmbads.
Mitglieder, die keine Vereinsarbeit leisten können oder wollen, sind selbstverständlich auch willkommen. Es ist dabei allerdings wichtig zu wissen, dass man mit der Mitgliedschaft keinen Service bezahlt. Man ist ein Mitglied wie jede/r andere auch. Alles was geboten wird, wird ehrenamtlich geleistet, es wird niemand für die Arbeit oder den Dienst bezahlt. Ohne die Vereinsarbeit würde das Bad sofort schließen.
Unsere Grundphilosophie ist es deshalb, dass möglichst jedes Mitglied, das das Bad häufig betritt, über die wichtigen Tätigkeiten wie Aufschließen, Anlagen einschalten, Zutrittskontrolle und Kiosk Bescheid wissen und diese Dienste übernehmen können sollte. Sobald man anfängt sich zu informieren, merken die meisten, dass es ja total Spaß macht und man auch Dankbarkeit erfährt und die Leute im Verein kennenlernt.
Für die Kündigung der Mitgliedschaft genügt eine E-Mail an den Vorstand (vorstand@schwimmbad-schweigmatt.de)
Gemäß Beitragsordnung ist die Kündigung zum Jahresende möglich, wenn diese bis spätestens 31.10. des Jahres schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.
Die Beitragsordnung ist unter anderem in der Vereinscloud hinterlegt.